Nachteile des Familienpools

Was sind die Nachteile einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft?

Ein Familienpool, auch Familiengesellschaft genannt, hat etliche steuerliche und praktische Vorteile im Vergleich zu einer Erbengemeinschaft oder einer Familienstiftung. Eine Familiengesellschaft kann allerdings auch Nachteile mit sich bringen, die oft erst auf den zweiten Blick sichtbar werden.

1. Aufwendige Planung und Konzeption des Familienpools

Die langfristige Planung bei der Gründung einer Familiengesellschaft ist aufwendig, aber unerlässlich. Alle Eventualitäten für die Zukunft müssen bedacht werden, wie etwa die Verteilung des Vermögens auf verschiedene Familienstämme. Unübersichtliche Strukturen, die im Laufe der Zeit durch Erbfälle entstehen können, lassen sich nur durch eine vorausschauende Konzeption vermeiden. Je mehr Familienmitglieder beteiligt sind, desto komplexer wird diese Aufgabe.

2. Erhöhte Kosten und dauerhafter Aufwand

Im Vergleich zu einer Vermögensübertragung im Wege der Erbfolge verursacht eine Familiengesellschaft höhere Kosten und einen größeren Verwaltungsaufwand. Wesentliche Kostenfaktoren sind etwa Notar- und Grundbuchgebühren für die Gründung des Familienpools, für die Vermögensübertragung sowie – abhängig von der Rechtsform des Familienpools – die laufenden Ausgaben für Buchhaltung und Jahresabschlüsse. Auch der administrative Aufwand für Gesellschafterbeschlüsse und die laufende rechtliche Beratung ist nicht zu unterschätzen.

3. Aufwändige Strukturänderungen

Eine einmal gegründete Familiengesellschaft stellt zunächste eine starre Struktur dar. Soll sie verändert werden – sei es durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder einen Wechsel der Rechtsform – muss in der Regel der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Dies ist nicht nur mit Kosten und Aufwand verbunden, sondern erfordert abhängig vom Gesellschaftsvertrag des Familienpools oft auch bestimmte Mehrheiten bei den Gesellschaftern. Was aus Sicht des ursprünglichen Vermögensinhabers ein Vorteil ist, um die Stabilität der Struktur zu sichern, kann für jüngere Generationen zum Nachteil werden, wenn sie flexibler agieren möchten.

4. Konfliktpotenzial im Familienpool

Ein Familienpool kann, besonders bei unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, zu einem Nährboden für Konflikte werden. Familienmitglieder, die sich nicht verstehen, sind als Mitgesellschafter zur Zusammenarbeit gezwungen. Wenn sie nicht in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, kann es zu einer Blockadesituation kommen – mit dem Risiko, dass das Familienvermögen in seiner Gesamtheit leidet.

Um solche Szenarien zu verhindern, kann es sinnvoll sein, im Gesellschaftsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit für einzelne Gesellschafter vorzusehen. Eine weitere, vermittelnde Möglichkeit ist, die Einflussmöglichkeiten potenzieller Streitparteien einzuschränken, indem man ihnen beispielsweise das Stimmrecht entzieht. So können sie weiterhin am Vermögen partizipieren, ohne die Entscheidungsfindung zu blockieren.

5. Steuerliche Risiken beim Familienpool

Je nach gewählter Rechtsform können beim Familienpool ungewünschte steuerliche Effekte eintreten. Ein klassisches Beispiel ist die Gewerblichkeit. Bei einer gewerblich geprägten Familiengesellschaft (zum Beispiel einer GmbH & Co. KG) unterliegen Mieteinnahmen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Wurde dieser Effekt bei der Errichtung einer Familiengesellschaft nicht bedacht, kann dies für die Gesellschafter zu unangenehmen Überraschungen führen.

Ein weiterer steuerlicher Effekt der unbedachten Gründung eines gewerblich geprägten Familienpools ist beispielsweise auch, dass – anders als im Privatvermögen – ein steuerfreier Verkauf von Immobilien nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) nicht mehr möglich. Stattdessen unterliegen Veräußerungsgewinne der Gewerbe– und Körperschaftsteuer. Um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, ist eine professionelle und vorausschauende Beratung zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten daher unerlässlich.

Fazit

Ein Familienpool ist ein mächtiges Instrument der Vermögensnachfolgeplanung, aber keineswegs ausschließlich vorteilhaft. Eine sorgfältige Abwägung der potenziellen Vor- und Nachteile ist entscheidend. Es lohnt sich, auch Alternativen in Betracht zu ziehen, wie etwa eine lebzeitige Schenkung von Vermögen an Familienmitglieder, oft unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs. Letztlich kann auch der Rückgriff auf einen Testamentsvollstrecker erwogen werden, um sicherzustellen, dass der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen verwaltet wird und Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.

Trotz dieser Überlegungen zeigt sich in der Praxis, dass bei größeren Vermögen, insbesondere mit Immobilien, ein Familienpool meist das überlegene Gestaltungsinstrument darstellt. Er ermöglicht – soweit das gewünscht ist – eine langfristige und steueroptimierte Verwaltung und schützt das Erbe wirksam vor den Risiken der Zersplitterung in einer Erbengemeinschaft.

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